Satzung

Satzung des 1. FC Köln Fanclub Bock Op #Effzeh

Erste Fassung festgelegt am 01.09.2022

§ 1 Offizieller Name und Sitz des Fanclubs

1.FC Köln-Fanclub „Bock Op #Effzeh“, mit Sitz in 50667 Köln

§ 2 Postanschrift und Telefon

1.Vorstand
Daniel Reichelt
Odenwaldstraße 92
51105 Köln

Tel.: 0151/41265901
Mail: daniel@bockopeffzeh.de

 

2.Vorstand
Rebecca Hendricks
Christian-Gau-Straße 35
50933 Köln

Tel.: 
Mail: rebecca@bockopeffzeh.de

Die Vertretung des 1. Vorstandes obliegt dem 2. Vorstand, insbesondere bei Urlaubsaufenthalten und längerer Abwesenheit.

§ 3 Status des Vereins

Der Verein wird beim 1. FC Köln als offizieller Fanclub im Bezirk … mit Nr. und im Fanverband (FV) unter Nr. …  geführt. Entsprechende Urkunden seitens des 1. FC Köln und des FV werden ausgestellt und digital hinterlegt.

§ 4 Aufgaben und Zweck des Vereins

  • Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen des Club´s
  • Besuch von Fanclub und sonstigen Veranstaltungen
  • Pflege der Geselligkeit
  • Beteiligung an der Stimmung und Begeisterung der Fans
  • Unterstützung und Repräsentierung des 1. FC Köln

§ 5 Erlangung/Kündigung der Mitgliedschaft

Jedes Mitglied muß eine Beitrittserklärung ausfüllen und sich einverstanden erklären, dass der Beitrag vom Konto abgebucht werden darf. Falls die Beitragszahlung per Einzugs-ermächtigung nicht erwünscht wird, muß der Jahresbeitrag bar gezahlt werden. Der Austritt aus dem Fanclub hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen zum Jahresende sind bis spätestens 30.09. bei einem Mitglied der Vorstandschaft vorzuliegen. Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss vom Verein ausgeschlossen werden, wenn es mit zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist.

§ 6 Beitragshöhe

Der Beitrag ist wie folgt festgelegt:

  • Erwachsene aktive Mitglieder 48,00€
  • Erwachsene Familien (2 Erwachsene verheiratet + optional Kinder bis 14 Jahre) 90,00€
  • Schüler + Jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre 25,00€
  • Studenten und Auszubildende bis 26 Jahre 35,00€

§ 7 Vorstandschaft

1. Vorstand
2. Vorstand
Kassier
Schriftführer

§ 7a Aufgaben der Vorstandschaft

Die Vorstandschaft organisiert das Umsetzen des Vereinszwecks in konkrete Arbeit. Ferner beschließt die Vorstandschaft über die Höhe des Mitgliedsbeitrages, über den Ausschluss von Vereinsmitgliedern (nur in groben Fällen, bei Verletzung des Ansehen des Fanclubs) sowie über die Ernennung von Ehrenmitgliedern.

§ 7b Vereinsausschuss
Der Vereinsausschuss besteht aus den Mitgliedern der Vorstandschaft, sowie aus drei weiteren gewählten Fanclubmitgliedern. Der Vereinsauschuss trifft sich auf Einberufung der Vorstandschaft, wenn wichtige Entscheidungen zu treffen sind.

§ 8 Wahl der Vorstandschaft

Die Vorstandschaft wird alle zwei Jahre gewählt. Tritt ein Mitglied der Vorstandschaft innerhalb der 2 Jahre zurück, so wird das Amt bis zur Neuwahl kommissarisch ernannt, oder es erfolgt eine Wahl auf diesen freien Posten. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder, die bereits das 16. Lebensjahr vollendet haben.

§ 9 Versammlungen

Eine Mitgliederversammlung findet nach Rücksprache (via E-Mail) mit allen Vereinsmitgliedern jeweils einmal im Quartal statt. Für außerordentliche Versammlungen oder Feiern erfolgt die Einladung durch Rundschreiben via E-Mail

§ 10 Beschlüsse

Die Versammlungsbeschlüsse werden durch die Schriftführer festgehalten und aufbewahrt. Satzungsänderungen müssen mit der qualifizierten Mehrheit (50 % + 1 Stimme) der Mitglieder beschlossen werden.

§ 11 Vertretungsberechtigung

Jedes Vorstandsmitglied ist Einzelvertretungsberechtigt.

§ 11a Kassenführung

Die Finanzen werden vom Kassier in eigener Zuständigkeit verwaltet. Hierfür ist ein Vereinskonto bei der Deutschen Kreditbank AG eingerichtet. Der Kassier hat über die Finanzen ordnungsgemäß Buch zu führen und alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen.

§ 11b Kassenprüfung

Die Kassenprüfung hat jährlich einmal durch zwei Mitglieder des Vereinsausschusses zu erfolgen. Etwaige Unstimmigkeiten die im Zusammenhang mit der Kassenprüfung entstanden sind, sind der Vorstandschaft unverzüglich mitzuteilen. Über das weitere Vorgehen, insbesondere bei ungeklärten Kassendifferenzen, beraten die Vorstandschaft und der Vereinsausschuss in einer Sitzung.

§ 12 Sonstiges

Diese Satzung gilt bei Eintritt verbindlich für alle Mitglieder.